Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

  1. Alle von uns ausgeführten Leistungen und Lieferungen unterliegen den nachstehenden Bedingungen.
  2. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hatten vorher schriftlich zugestimmt.

 2. Angebote

  1.  Angebote sind freibleibend und nicht auf andere Projekte übertragbar.
  2. Preise gelten, sofern nicht anderweitig von uns vermerkt, für Standardflächen mit einer durchgehend befahrbaren Fläche, ohne Hindernisse/Räume/Aussparungen/Abstufungen etc.
  3. Weiter erlischt unser Angebot, wenn sich die Vereinbarungen ändern. Ebenso verändern sich die Preise u.a. bei verändertem Aufmaß.
  4. Bei Fahrsiloanlagen ab OK Kiesplanie gehen wir davon aus, dass alle Maßnahmen zur Einhaltung der Umweltvorschriften durch eine bauseitig eingelegte Leckagefolie und geeignete Fahrsiloentwässerung eingehalten werden.
  5. Durch den Einsatz von Zementgebundenen Estrichen ist eine Wasserundurchlässigkeit nicht garantiert, da sich durch einen Fugenlosen Industrieboden gegebenenfalls Risse bilden können, die somit ein durchdringen des Gärsaftes ermöglichen. Der Einsatz von einer Leckagefolie wird dem Kunden empfohlen.

 3. Auftragserteilung

  1.  Eine Auftragserteilung an uns erfolgt in der Regel schriftlich.
  2. Alle von uns benötigten Angaben, wie Flächengröße, Betonsorte, Bodenplattenstärke, Einbauart (Pumpe, Schlauchleitung, Mischer), Ort (Innen-, bzw. Aussenfläche), Gefälle, Hindernisse, etc. müssen wahrheitsgemäß angegeben werden. Aus falschen, oder vorenthaltenen Informationen entstandenen Schäden haften wir nicht.

 4. Verschiebung, Stornierung

  1. Kann eine Ausführung aus verschiedenen Gründen am vereinbarten Ausführungstermin nicht eingehalten werden, so ist eine zeitnahe Abbestellung zu erfolgen.
  2. Eine Verschiebung des Auftrages, z.B. bei schlechter Witterung ist bis Abfahrt unseres Mitarbeiters kostenlos. (Ausgenommen bei vollständig stornierten Ausführungen mit hohen oder speziellen Wareneinsätzen.
  3. Bei Verschiebung eines reservierten Auftrages, z.B. durch schlechte Witterung ist eine Ausführung am nachfolgenden Tag in der Regel nicht möglich.

5. Voraussetzung am Bau

  1.  Frostsicherer Untergrund 40 MN/mÇ
  2. Die Betonoberfläche sollte witterungsgeschützt sein. Bei Freiflächen sowie bei einer Temperaturumgebung unter +5Æ C besteht erhöhtes Ausführungsrisiko.
    Das Witterungsrisiko trägt in jedem Fall der Kunde. Witterungsschäden können durch Niederschläge, Frost, direkte Sonneneinstrahlung, starke Temperaturschwankungen und Wind verursacht werden. Oft tragen eine nicht an der Witterung angepasste Betonrezeptur und fehlende Dehnfugen dazu bei. Die folgen sind z.B. nicht, oder nur teilweise geglättete Flächen und Ränder, Auswaschungen der Schlämme, gefrorene Bodenplatte, Abplatzungen, Rissbildungen.
  3. Der Baugrund und die Einschalung müssen ausreichend tragfähig sein.
  4. Bei der Betonbestellung sollte hingewiesen werden, dass dieser geglättet wird. Für Schäden durch mangelhafte Betonrezeptur haften wir nicht. (z.B. Rissbildungen, Ausbrüche durch organische Bestandteile, etc.)
  5. Betone die niedrige W/Z- Werte aufweisen, sowie mit Zusätzen von PCE Fließmittel oder Betonverzögerern versehen werden sind zum Glätten ungeeignet.
  6. Betonieranfang und -ende müssen mit unseren Geräten gut erreichbar sein. Zum Transport müssen geeignete Hebegeräte kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
  7. Der Kunde ist für den höhengerechten Einbau von Guilys, Rinnen, Gruben und der Verlegung der Bewehrung sowie für deren Abnahme verantwortlich.
  8. In der Regel werden die Arbeiten trotz mangelhafter Vorleistung aufgenommen, um Folgeschäden zu mindern. Die Aufnahme der Arbeit gilt nicht als Abnahme der Vorleistung durch uns. Eine Haftung ist dadurch unsererseits ausgeschlossen, auch wenn keine Bedenkenanzeige vorausgeht.
  9. Auf der Baustelle muss kostenlos Wasser und Strom bereitgestellt werden.

6. Betonglätten

  1. Qualitätsunterschiede in Randbereichen und mit unseren Maschinen schwer zugängliche Flächenbereiche sind aufgrund der Handglättung gegenüber der maschinellen Bearbeitung möglich.
  2. Rasches Austrocknen der Oberfläche durch Sonne und Wind sowie zeitlich versetztes Abbinden in Licht- und Schattenbereichen behindern gleichmäßiges Schwinden, können sichtbare Übergänge ergeben, erhöhen die Spannungen und führen zu Rissen. Für Schäden haftet der Kunde im Sinne des Witterungsrisiko.
  3. Randstreifen aus Styropor sind zu vermeiden, da abgelöstes Styropor Schäden an der Fläche verursachen kann.
  4. Für die Betonnachbehandlung und Fugenschnitt ist der Kunde verantwortlich.

7. Betonnachbehandlung durch Folienabdeckung

  1. Die Folienabdeckung wird von uns sofern bestellt ausgeführt. Es gilt zu beachten dass die Folie mindestens 28 Tage unbeschädigt auf der Betonfläche zu verbleiben ist. Das Entfernen und Entsorgen der Folie erfolgt bauseits.
    Bei starkem Wind kann keine Folie verlegt werden.

8. Gewährleistung

  1. Gewährleistung nach VOB, ausgenommen Beschaffenheitshaftung

 

Stand: 01.02.2010